ELV 2014: Hoher Bleigehalt (Pb) in Automobilelektroniken kann bis mindestens 2023 verwendet werden
Für all jene, die diesen Blog schon eine Weile verfolgen und auf Neuigkeiten zur europäischen ELV (End of Life Vehicle; Altfahrzeugrichtlinie) Richtlinie warten, hat das Warten ein Ende. Das Öko-Institut, das Fraunhofer Institut und Eunomia Consulting, die von der europäischen Regierung beauftragt wurden, sich gemeinsam zur Meinungsbildung über Beeinträchtigungen (gesetzliche Bewilligungen(1)) für die Nutzung von Blei (Pb) in Automobilanwendungen zu beraten und zu äußern, haben endlich ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert.
Während die Mehrheit dieser Lotanwendungen eindeutig ihrem Ende entgegen gehen, ist die größte Überraschung der Zeitrahmen, den sowohl die DA-5 Vereinigung (Infineon, Bosch, Freescale, NXP und STmicro) als auch die ACEA, CLEPA, JAMA, KAMA Verbände gegeben haben, bevor Anwendungen (Befreiung 8(e)) mit hohem Bleianteil (> 85 % Pb)) erneut überprüft werden: nämlich 7 Jahre (von 2014 an)! Beurteilt man dies nun anhand der Zeitskala des DA-5, bedeutet dies, dass das nächste Konsortium der Chipanschlüsse-Industrie (DA-6? DA-5.1? DA-5-TNG?) sich im Jahre 2016 wieder trifft, um wieder seine Arbeit aufzunehmen und durch die Deadline im Jahr 2021 für den Schlussbericht, können Lote mit hohem Bleigehalt bis mindestens 2023 verwendet werden.
Nachstehend befindet sich der Teil der Tabelle, welcher für Lote relevant ist, die der europäischen Regierung empfohlen werden. Vermutlich wird diese Tabelle unverändert verabschiedet, wenn die endgültige Revisionstabelle in Anhang II veröffentlich wird - vermutlich 2015:
In meinem nächsten Blogbeitrag werde ich über ein paar Diskussionen schreiben, die relevant sind für die 8(e) Befreiung. Ferner werde ich erläutern, wie die BiAgX(R) Lotpastentechnologie der Indium Corporation, die momentan zunehmend bei zwei verschiedenen Kunden für Leistungshalbleiter bei einem Produkt eingesetzt wird und sich für MSL1 bewährt hat, es Automobilherstellern, Unternehmen und Mobilgeräteherstellern ermöglicht, die Bedürfnisse der eigenen Kunden nach zuverlässigen bleifreien Geräten, die hohen Temperaturen standhalten, zu erfüllen.
Bis bald!
Andy
- Ref (1) Die Ausnahmeregelungen sind in Artikel 4(2)(a) der Richtlinie 2000/53/EC zu Altfahrzeugen aufgeführt, wobei Anhang II zu dieser Richtlinie den Zeitplan enthält.
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